Betreuung nach Entlassung
Wenn Sie mit Ihrem Kind das Krankenhaus nach der Geburt verlassen, steht Ihnen eine Hebammenbetreuung auch zu Hause zu. Täglich 1 Hausbesuch bis zum 5. Lebenstag (bzw. bis zum 6. Lebenstag nach Kaiserschnitt, Frühgeburt und Mehrlingen) und bei Bedarf bis zu 7 weitere Hausbesuche bis zum Ende der 8. Lebenswoche.
Meine Hilfestellungen zu Hause
- Alltag mit dem Kind (Wickeln, baden, Pflege des Nabels, …)
- Unterstützung beim Stillen (Positionen, Vermeidung/Linderung von wunden Brustwarzen)
- Umgang mit der Flasche bei nichtgestillten Kindern
- Kontrolle der Gebärmutterrückbildung, evt. Geburtsverletzungen
- Unterstützung bei Rückbildungsübungen
- Tragemöglichkeiten (Tragetuch, Babytuch)
- Gewichtskontrolle des Kindes
- Kontrolle bei Neugeborenengelbsucht
- Vitamin-K Gabe bzw. Blutabnahme aus der Ferse (PKU-Test)
Ihr Anspruch
Täglich ein Hausbesuch bis zum 5. Tag (bzw. bis zum 6. Lebenstag nach Kaiserschnitt, Frühgeburt und bei Mehrlingen). Danach stehen Ihnen – nach Bedarf – weitere 7 Besuche bis zum Ende der 8. Lebenswoche zu. Als Wahlhebamme verrechne ich meine Leistungen direkt mit Ihnen. Die Krankenkasse erstattet Ihnen dann 80 % vom aktuellen Kassentarif (nicht von dem Betrag, der auf der Hebammen-Honorarnote steht!)
Bitte kontaktieren Sie mich bereits frühzeitig in der Schwangerschaft!